Risikofrüherkennung und Unternehmensplanungen

„Die Mitglieder des zur Geschäftsführung berufenen Organs einer juristischen Person wachen fortlaufend über Entwicklungen, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können.“ (§ 1 Abs. 1 S. 1 StaRUG)

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des StaRUG die rechtsformübergreifende Pflicht zur Risikofrüherkennung und zum Krisenmanagement für die Geschäftsleitung verschärft. Durch die Erstellung und Plausibilisierung integrierter Unternehmensplanungen unterstützen wir Geschäftsleiter bei der Wahrnehmung ihrer Sorgfaltspflichten.

Integrierte Unternehmensplanung und Planungsprozess

Viele Unternehmen verfügen über keine oder eine nur unzureichende integrierte Unternehmensplanung, bestehend aus einer kohärenten Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Kapitalflussrechnung. Spätestens bei den ersten Anzeichen einer Unternehmenskrise ist es jedoch an der Zeit, sich einen detaillierten Überblick über die finanzielle Lage und die künftige finanzielle Entwicklung zu verschaffen. Eine Unternehmenssteuerung nach Kontostand ist haftungsträchtig und stellt keine Option dar.

Wir unterstützen Sie bei der Weiterentwicklung oder Erstellung Ihrer integrierten Unternehmensplanung und ergänzen sie um für Ihr Unternehmen maßgebliche Kennzahlen. Gemeinsam erarbeiten wir Strukturen, die keiner umfangreichen Software bedürfen und alltagstauglich sind. Wir versetzen Sie damit in die Lage, Gefahrenlagen zu erkennen, Lösungsansätze zu entwickeln und bei Bedarf rechtzeitig Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

„Quick Check“ Planung und Risikofrüherkennungssystem

Sie verfügen bereits über ein Risikofrüherkennungssystem und eine (integrierte) Unternehmensplanung, möchten jedoch deren Belastbarkeit überprüfen? Innerhalb kürzester Zeit verschaffen wir uns im Rahmen eines „Quick Checks“ einen Überblick über Ihren Planungsprozess, identifizieren Stärken und Schwächen und würdigen die Aussagekraft Ihres Planungsmodells sowie die Angemessenheit Ihres (finanziellen) Risikofrüherkennungssystems.

Stellungnahmen gemäß anerkannter Branchenstandards

Wir nehmen auch Dritten gegenüber in einer gemeinsam festgelegten Tiefe („ASSURANCE-Niveau“) Stellung zu unternehmerisch maßgeblichen Sachverhalten und Themen.

Der Umfang unserer Stellungnahmen reicht von indikativen (Erst-)Einschätzungen („Quick Checks“) über Stellungnahmen zu abgrenzbaren Sachverhalten bis hin zu Bescheinigungen und Gutachten, in denen wir auch gegenüber Dritten Stellung beziehen und Verantwortung übernehmen.

Insolvenzantragspflicht

Wir untersuchen Ihre Liquiditätsplanung oder integrierte Unternehmensplanung in Bezug auf das (Nicht-)Vorliegen einer Insolvenzantragspflicht. Im persönlichen Gespräch erörtern wir Auffälligkeiten und besprechen die nächsten Schritte. Sollten Sie über keine (angemessene) Unternehmensplanung verfügen, unterstützen wir Sie bei der Erstellung.

Schutzschirmbescheinigung gemäß § 270d InsO

Die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung als sog. „Schutzschirmverfahren“ stellt regelmäßig eine Option dar, die für die Sanierung eines Unternehmens besonders geeignet ist. Voraussetzung für ein solches Verfahren ist eine Schutzschirmbescheinigung, die durch einen qualifizierten Gutachter zu erstellen ist. In diesem Zusammenhang nehmen Stellung zu der Frage, ob die in § 270d InsO genannten Voraussetzungen für die Anordnung eines solchen Schutzschirmverfahrens erfüllt sind. 

Fairness Opinions

Im Rahmen unserer Fairness Opinions „im engeren Sinne“ nehmen wir Stellung zur finanziellen Angemessenheit von Transaktionspreisen im Rahmen unternehmerischer Initiativen. 

Im Rahmen unserer Fairness Opinions „im weiteren Sinne“ nehmen wir auf ganz ähnliche Weise Stellung zu abgrenzbaren finanziellen Fragestellungen. Beispiele dafür sind die retrospektive Bewertung von Unternehmen(santeilen) oder die vertragsgemäße Erfüllung von Leistungsverpflichtungen aus einer Patronatserklärung.

Betriebswirtschaftliche Analysen und Hilfestellungen

Neben der Erstellung bzw. Plausibilisierung von Liquiditätsplanungen und der Prüfung von Insolvenzantragsgründen unterstützen wir Sie in einem herausfordernden Umfeld einzelfallbezogen mit unserem betriebswirtschaftlichen Know-How.

Optionsanalysen

Entscheidungen informiert treffen – das ist das Credo in herausfordernden Situationen. Gemeinsam identifizieren und erarbeiten wir einzelfall- und situationsbezogene Handlungsoptionen und untersuchen deren Vorteilhaftigkeit insbesondere auch aus finanzwirtschaftlicher und insolvenzrechtlicher Perspektive. 

Krisenmanagement

In kritischen Phasen sind die Demonstration von Führungsstärke sowie eine professionelle und transparente Kommunikation wesentliche Faktoren zur Bewältigung der Unternehmenskrise. Mit bewährten Methoden und umfassender Erfahrung im Krisenmanagement unterstützen wir Sie bei der proaktiven Einbindung wesentlicher Stakeholder und der Ausarbeitung zukunftsfähiger Lösungen für Ihr Unternehmen. 

Monitoring

In regelmäßigen Abständen analysieren und besprechen wir zahlenbasiert die Geschäftsentwicklung Ihres Unternehmens (Durchführung von Soll-Ist-Abgleichen). Unser externes Monitoring schafft Vertrauen und bildet u.a. gegenüber Jahresabschlussprüfern und Kreditgebern die Grundlage für Gespräche „auf Augenhöhe“.

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Eine Lösung für alle? Nicht bei uns.

Zur Klärung Ihrer Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.